Eine junge Frau erblickte in einer Rechtskurve in einem Waldgebiet ein Reh am rechten Fahrbahnrand. Die Frau zog mit dem Pkw auf die linke Seite, da Sie befürchtete, das Reh würde auf die Straße laufen. Sie verursachte dadurch eine Unfall. Das Auto gehörte dem Vater der jungen Frau, der daraufhin von seiner Teilkaskoersicherung den Schaden ersetzt verlangte. Diese wollte mit Hinweis darauf, dass sich das Tier ja gar nicht auf der Fahrbahn befunden hätte, nicht zahlen. Hat die Frau nun grob fahrlässig gehandelt oder die im Verkehr gebotene Sorgfalt außer acht gelassen? Ist es tatsächlich so, dass die Versicherung in diesem Fall nicht zahlen muss? Hören Sie selbst!