OLG Brandenburg, Aktenzeichen: 12 U 145/08 – Urteil vom 26.02.2009: Das Überqueren von in Fahrtrichtung längs verlegten Schienen verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung, wenn derjenige, der die Schienen überquert, damit zu rechnen hat, dass er wegen Gegenverkehrs längere Zeit warten muss und eine zwischenzeitlich herangefahrene Straßenbahn behindert wird. Dies hat…