Reparaturkostenabrechnung nach einem Verkehrsunfall

BGH Karlsruhe, Aktenzeichen: VI ZR 53/09 – Urteil vom 20.10.2009: Im Rahmen der fiktiven Abrechnung seines Fahrzeugschadens darf der Geschädigte bei seiner Schadensberechnung grundsätzlich die üblichen Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Fachwerkstatt zugrunde legen, die ein von ihm eingeschalteter Sachverständiger als Wert auf dem allgemeinen regional…

Quelle: verkehrsanwaelte.de