Bei einem selbstverschuldeten Unfal mit dem Dienstwagen, hat der Arbeitnehmer die Selbstbeteiligung von 200 € zu zahlen. So sieht es jedenfalls das Arbeitsgericht Hamburg in seinem Urteil (20 Ca 174/07). in vielen Fällen ist in den ÜBerlassungsverträgen für Dienstwagen geregelt, dass der Arbeitnehmer bei einem von ihm verschuldeten Unfall eine Selbstbeteiligung zahlen muss. Wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen, trägt der Arbeitgeber in der Regel die Kosten für eine Vollkaskoversicherung und gegebenenfalls die Kosten der Höherstufung in der Versicherung. Im vorliegenden Fall bestand eine Regelung. Der Arbeitnehmer hat diesen Passus angegriffen aber gerichtlich keinen Erfolg gehabt. Der Grund lag vor allem darin, dass das Gericht keine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers erkennen konnte, das der Arbeitgeber alles andere zahlte. Mit der Vollkaskoversicherung habe der Arbeitgeber eine angemessene Vorsichtsmaßnahme zum Ersatz bzw. zur Reduzierung etwaiger Unfallschäden getroffen, lautete die Urteilsbegründung. Ohne eine solche Vollversicherung müsse die Verantwortlichkeit erst mühsam geklärt werden. Einen kompetenten Verkehrsanwalt finden sie hier.