Achtung! Derzeit erscheint es ratsam, gegen sämtliche Bußgeldbescheide basierend auf Verkehrsordnungswidrigkeiten Einspruch einzulegen.
Der schwerwiegende Formfehler, der kürzlich zur Nichtigkeit der sog. Schilderwaldnovelle geführt hat, ist möglicherweise in weiten Teilen der Straßenverkehrsordnung aufgetreten.
Dabei wurde offensichtlich gegen das Zitiergebot verstoßen. Es handelt sich zwar lediglich um einen Formfehler, wobei hier Staatsrechtler jedoch davon ausgehen, daß ein solcher Formfehler zur Nichtigkeit eines Gesetzes führt. Im Extremfall bedeutet dies, daß derzeit in den östlichen Bundesländern das Verkehrsrecht der DDR und in den westlichen Bundesländern das alliiertes Verkehrsrecht gilt.
Da auch die Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten in der StVO ihre Ermächtigungsgrundlage finden, könnten diese rechtswidrig sein. Dies betrifft jedoch nur solche, die noch nicht rechtskräftig sind. Daher sollte bis zu einer abschließenden Klärung der Angelegenheit Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden.
Einen Einspruch kann man hier einlegen
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