Wieder einmal geht es um die „Lebensakte“ oder wie man vielleicht in Anlehnung an das MessEG sagen sollte: die „Verwendernachweise“.
In einer eigenwilligen Auslegung der Gesetzesbegründung meint die PTB feststellen zu können, dass die Verwendernachweise lediglich für die Eichbehörden bestimmt seien. Dem ist das OLG Brandenburg nun in einer erfreulichen Entscheidung entgegen getreten…