In letzter Zeit sind einige Fälle bekannt geworden, in denen mit dem Geschwindigkeitsmessgerät ESO ES 3.0 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt wurden, wobei eine veraltete und nicht mehr eichfähige Software verwandt wurde.
z.B.:
Urteil des Amtsgerichts Gießen vom 19. 02. 2010
Einstellungsbeschluss des Amtsgerichts Zerbst vom 17.05.2010
Einstellung Amtsgericht Coburg(AZ 1 Owi 109 Js 1823/10 vom 18.05. 2010
Wenn Sie also mit ESO ES 3.0 geblitzt worden sind, kann eine kritische Überprüfung des Falls durchaus lohnenswert sein, wenn es um Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot geht.
Möglicherweise könnte die Nachrüstung auf die neue Softwareversion 1.002 nämlich unterblieben sein!
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