Das jedenfalls wurde durch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer gestern auf der Verkehrsministerkonferenz in Ettersburg (Thüringen) angekündigt.
Die Winterreifenpflicht soll auch für Lkw gelten. Entsprechende Verstöße sollen dann auch wieder mit Bußgeldern und Punkten in Flensburg geahndet werden können.
Nachdem das OLG Oldenburg vor kurzem den bußgeldbewehrtem Verstoß gegen die “ Winterreifenpflicht“ als verfassungswidrig ansah, ist eine neue Verordnung notwendig, welche angeblich schon bis zur Sitzung des Bundesrates am 15. Oktober vorgelegt werden soll.
Quelle: Online-Portal Thüringer Allgemeine
Fazit: Man darf gespannt sein, wie die angekündigte Neuregelung aussehen wird bzw. ob und wie insbesondere die zurWinterreifenpflicht führenden relevanten winterlichen Wetterlagen gesetzlich verankert werden.
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Rechtsanwalt Romanus Schlemm ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Bad Nauheim
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