VG Berlin: Die Fahrt mit einem „Fixie“-Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr ist gefährlich und kann auch teuer werden. Mit einem Bußgeld von bis zu 90 Euro, Punkten in Flensburg und der Beschlagnahmung ihres Fahrrades müssen Personen rechnen, die die Polizei auf öffentlichen Straßen auf einem „Fixie“ erwischt.
„Fixies“ sind reine Sportfahrräder. Sie haben eine starre Hinterradnabe ohne Freilauf und nur einen Gang. Sie verfügen außerdem weder über Licht noch Bremsen – das Tempo lässt sich allein über die Trittfrequenz verringern. Das Berliner Verwaltungsgericht hat festgestellt, dass die Polizei die nicht verkehrssicheren „Fixies“ bei regelwidriger Nutzung im Straßenverkehr einkassieren und versteigern darf (Az.: 1K 927.09). Der unglückliche Radler bekommt dann lediglich den Verkaufserlös abzüglich der Verwaltungskosten zurück.
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie hier.
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