Die Geschäftsstelle der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wurde informiert, dass die Allianz-Gruppe – Allianz Versicherungs-AG einschließlich der dazugehörigen Versicherungsdienste wie der OPEL Händler Versicherungsdienst (OVS) und der Volkswagen Versicherungsdienst (VVD), die AllSecur Deutschland AG und die Vereinte Spezial Versicherungs-AG – außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Krafthaftpflichtschäden, in denen die Beauftragung des Rechtsanwalts nach dem 31.03.2012 erfolgt, nicht mehr auf Basis der bisherigen „Arbeitsanweisungen für die Abrechnung von Rechtsanwaltsgebühren“ (veröffentlicht im Anwaltsblatt 2004, 716), sondern nach Sach- und Rechtslage abrechnen wird.
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