Ein Autofahrer führt ein Wendemnöver an einer Kreuzung durch. Dabei kommt es zum Zusammenstoß mit einem links von ihm fahrenden Auto. Dieses Auto hatte zum überholen angesetzt und fährt dem Wendenden in die linke Fahrzeugseite. An beiden Fahrzeugen entstehen beträchtliche Schäden. Nach einem aktuellen Urteil des Amtgerichts München ... [...]weiterlesen