Immer wieder stellt sich bei der Rückgabe von Leasing-Fahrzeugen Ärger ein! Der Verkäufer als Vertreter des Leasinggebers behauptet, dass Schäden am Fahrzeug vorhanden seien, welche über die normalerweise zu erwartende Abnutzung hinausgingen. Die Abzüge gehen häufig in die Tausende! Derartige Argumente sind häufig vorgeschoben und berücksichtigen nicht die durchaus für den Leasingnehmer positive Rechtsprechung. So [...]weiterlesen