Zum 1. Mai 2014 werden die bereits in Flensburg eingetragenen Punkte in das neue Fahreignungsregister überführt. So wird z.B. aus ein bis drei alten Punkten ein neuer Punkt. Im Zuge dieser Überführung kann es zu Vor – bzw. Nachteilen für die Betroffenen kommen. Derzeit kann noch steuernd eingegriffen werden. Jeder Punkt, der vermieden werden kann, [...]weiterlesen