In dem zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin nach einem Autounfall ihr Fahrzeug in die Werkstatt gebracht. Während der Reparaturdauer ihres Fahrzeugs hatte sie einen Wagen gemietet. Ihr wurden für den Mietwagen insgesamt 1.838,60 € in Rechnung gestellt. Als Haftpflichtversicherer des Schädigers zahlte die Beklagte nur 749,82 €. Das Amtsgericht hatte die Klage zurückgewiesen. Auf [...]weiterlesen