Der Fall: Unsere Mandantschaft befuhr mit ihrem PKW die Steinstraße in Saarbrücken, als die Türe eines am Straßenrand geparkten KFZ in dem Moment aufgerissen wurde, als sich das KFZ unserer Mandantschaft neben diesem befand. Das Problem. Die leider erstaunlich uneinsichtige Versicherung des Unfallgegners regulierte – trotz unserer Hinweise auf die Rechtsprechung und die Beweislast in [...]weiterlesen