Der Kurzbeitrag mit Fallbeispielen wendet sich an Geschädigte und Reparaturbetriebe, die aus technischer und juristischer Sicht über die Möglichkeit einer Instandsetzung des beschädigten Fahrzeugs zu entscheiden haben. I. In der Regel wird der Begriff des Totalschadens im Zusammenhang mit der Abrechnung eines Schadens verwendet und gerade nicht im Sinne einer tatsächlichen Zustandsbeschreibung des beschädigten Fahrzeugs. [...]weiterlesen
Restwert bei Totalschaden
Das Amtsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht verpflichtet ist, das von ihm eingeholte Gutachten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vor Veräußerung seines beschädigten Fahrzeuges zu übersenden und ggf. ein höheres Restwertangebot abzuwarten. Wenn er das Fahrzeug sofort zu dem vom Sachverständigen ermittelten Reswert veräußert, verstößt er dadurch nicht gegen seine Schadensminderungs-pflicht. Amtsgericht Stuttgart [...]weiterlesen
Wissenswert im Verkehrsrecht -Teil 1: Unfallregulierung durch Rechtsanwalt – natürlich auf Kosten des gegnerischen Haftpflichtversicherers!
Leider wissen das heutzutage die wenigsten Unfallgeschädigten. Der Bundesgerichtshof hat bereits vor einiger Zeit entschieden, dass derjenige, welcher schuldlos in einen Verkehrsunfall verwickelt worden ist, einen Rechtsanwalt seiner Wahl mit der Schadensregulierung beauftragen kann – auf Kosten des gegnerischen Versicherers! Nach einem Verkehrsunfall hat der schuldlos Geschädigte nur ein Interesse: Möglichst schnell seinen kompletten Schaden [...]weiterlesen
Schadenmanagement Teil 2 – Verkehrsunfall
Warum Geschädigte sich nicht auf das aktive Schadenmanagement der Haftpflichtversicherungen einlassen sollten, lesen Sie hier. [...]weiterlesen
Abrechnung des Unfallschadens
Die Rechtsprechung des BGH zur Abrechnung des Kraftfahrzeugschadens wird ständig fortgeführt. Aufgrund der bestehenden Unsicherheit der Unfallgeschädigten möchten wir einen kurzen Überblick über dieverschiedenen Abrechnungsmethoden nach einem Verkehrsunfall geben: Sofern der Schaden am Kraftfahrzeug (inkl. Wertminderung) über dem Wiederbeschaffungswert liegt (s.g. 130 % Abrechnung): Wenn der Geschädigte nicht repariert, erhält er lediglich den Wiederbeschaffungswert abzgl. [...]weiterlesen