Das Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 15.03.2022 siehe: https://schadenfixblog.de/2022/03/21/die-tiergefahr-ist-nur-dann-in-ansatz-zu-bringen-wenn-nachgewiesen-ist-dass-diese-auch-tatsaechlich-zur-verursachung-des-schadens-beigetragen-hat-urteil-des-amtsgerichts-saarlouis-vom-15-03-2022/ ist rechtskräftig. Die Urteilsgründe finden Sie hier: Urteil AG SLS vom 15.03.22 1951-20 Über den Autor: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, Punkten in Flensburg [...]weiterlesen
Die Tiergefahr ist nur dann in Ansatz zu bringen, wenn nachgewiesen ist, dass diese auch tatsächlich zur Verursachung des Schadens beigetragen hat (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 15.03.2022).
Der Fall: Der Hund unseres Mandanten befand sich in einem PKW, als ein anderer Hund an dem PKW hochsprang und diesen verkratzte. Die entsprechenden Schäden wurden beim Halter und Führer des Hundes geltend gemacht. Das Problem: Die Haftpflichtversicherung zahlt lediglich 70 %, weil - so argumentierte die Versicherung - sich die Tiergefahr des Hundes unseres [...]weiterlesen
Keine Anrechnung der Tiergefahr bei Unfall mit einem angeleinten Hund (LG München, Urteil vom 15.09.2020, AZ: 20 O 5615/18 )
Ein Urteil, das Hundebesitzer freuen dürfte, hat das Landgericht München erlassen: Es hat einen Hundebesitzer insgesamt 20.000 € zugesprochen, weil ein Pkw-Fahrer statt der erlaubten 10 km/h mit mindestens 20 km/h gefahren war, als es zur Kollision mit dem Hund kam. Eine Kürzung des Anspruches durch die so genannte Tiergefahr hat das Landgericht München abgelehnt. [...]weiterlesen