Das Landgericht Ansbach hatte im Kern über weitere Reparaturkosten von 838,98 € in 1. Instanz zu entscheiden, weil der Haftpflichtversicherer des Schädigers im Wege der Widerklage die bereits gezahlten knapp 20.000 € zurückforderte. Der Geschädigten befand sich zum Unfallzeitpunkt im 3. Lehrjahr zum Kfz-Mechatroniker. Er beauftragte die Werkstatt seines Arbeitgebers mit der Reparatur des verunfallten Fahrzeuges [...]weiterlesen