Die Regel ist, dass es bei Verletzungen (auch bei schwerwiegenden) immer nur eine Einmalzahlung gibt (Gesamtbetrag, der alles abdeckt) Als absolute Ausnahme gibt es Schmerzensgeldrenten: In Fall schwerer oder schwerster Dauerschäden kommt neben einem Kapitalbetrag eine Rente in Betracht (BGH NJW 1994, 1592). Als Daumenregel wird man annehmen können, dass Renten ab einem Schmerzensgeld-Kapitalwert von [...]weiterlesen