Sind die Kosten eines Kfz-Sachverständigen bei unverschuldeten Verkehrsunfall stets von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu erstatten? Einigkeit besteht dahingehend, dass dies bei einem Bagatellschaden nicht der Fall ist. Die Einigkeit endet jedoch bei der Bestimmung dieser Bagatellschadensgrenze. Im Ausgangspunkt sind die Kosten für ein Sachverständigengutachten grundsätzlich dem Geschädigten durch den Schädiger zu ersetzen. Eine Ausnahme gilt nur für Bagatellschäden. [...]weiterlesen
Restwertangebote oder Was ist der Rest wert?
Geiz ist geil! Immer noch? Schon wieder? Im Bereich der Schadensregulierung ist dieses betagte Motto immer noch Programm. Es werden gerade auch Abzüge im untersten Bereich mit Hinweis auf schräge Rechtspositionen vorgenommen. Dies wohl in der nicht ganz unberechtigten Erwartung, dass die Geschädigten die Abzüge schon hinnehmen werden. So hatte das Amtsgericht Weißenburg über die Frage [...]weiterlesen
Kostenersatz für Sachverständigengutachten / Bagatellschadensgrenze / AG Ansbach
Für einen geringfügigen Fahrzeugschaden besteht regelmäßig kein Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Sachverständigengutachtens. Diese Bagatellschadensgrenze wird in der Rechtsprechung uneinheitlich gehandhabt. Das Amtsgericht Ansbach hat nunmehr Sachverständigenkosten in Höhe von circa 280 € brutto bei voraussichtlichen Reparaturkosten von circa 810 € brutto zugebilligt. Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Begutachtung ist auf [...]weiterlesen