Restwert

Verkauf nach Gutachten (Urteil)

Verfasser: am 20. Februar 2011

Grundsätzlich darf der Geschädigte sein Auto zu dem vom Sachverständigen ermittelten Restwert verkaufen. Er ist nicht verpflichtet, die gegnerische Versicherung von dem geplanten Verkauf zu informieren oder ihr Gelegenheit zu einem höheren Restwertangebot zu geben. (LG Limburg, Beschluss v. 01.07.2010, Az. 3 S 85/10) - www.rechtsanwalt-koblenz.de

Was ist eigentlich ein Totalschaden?

Verfasser: am 26. Januar 2011

Christian Heid, LL.M.Der Kurzbeitrag mit Fallbeispielen wendet sich an Geschädigte und Reparaturbetriebe, die aus technischer und juristischer Sicht über die Möglichkeit einer Instandsetzung des  beschädigten Fahrzeugs zu entscheiden haben. I. In der Regel wird der Begriff des Totalschadens im Zusammenhang mit der Abrechnung eines Schadens verwendet und gerade nicht im Sinne einer tatsächlichen Zustandsbeschreibung des beschädigten Fahrzeugs. [...]weiterlesen

Restwert bei Totalschaden

Verfasser: am 1. Dezember 2010

Rechtsanwalt Martin EllingerDas Amtsgericht Stuttgart hat entschieden, dass der Geschädigte im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens nicht verpflichtet ist, das von ihm eingeholte Gutachten der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers vor Veräußerung seines beschädigten Fahrzeuges zu übersenden und ggf. ein höheres Restwertangebot abzuwarten. Wenn er das Fahrzeug sofort zu dem vom Sachverständigen ermittelten Reswert veräußert, verstößt er dadurch nicht gegen seine Schadensminderungs-pflicht. Amtsgericht Stuttgart [...]weiterlesen