Rechtsbeschwerde

Rechtsbeschwerde per Email im Bußgeldverfahren mangels Schriftform unzulässig (Beschluss des OLG Oldenburg vom 03.04.2012, Az.: 2 SsRs 294/11)

Verfasser: am 12. September 2012

Gegenstand der zunächst in Anwesenheit des Betroffenen verkündeten erstinstanzlichen Entscheidung war eine Geldbuße von EUR 40,00 wegen eines vorsätzlich begangenen Haltens eines Mobiltelefons während der Fahrt. Eine daraufhin per Email eingelegte Rechtsbeschwerde des Betroffenen wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Delmenhorst mangels Schriftform als unzulässig verworfen. Gegen diesen amtsgerichtlichen Beschluss wandte sich der Betroffene wiederum per [...]weiterlesen