Zum 1. Mai 2014 werden die bereits in Flensburg eingetragenen Punkte in das neue Fahreignungsregister überführt. So wird z.B. aus ein bis drei alten Punkten ein neuer Punkt. Im Zuge dieser Überführung kann es zu Vor – bzw. Nachteilen für die Betroffenen kommen. Derzeit kann noch steuernd eingegriffen werden. Jeder Punkt, der vermieden werden kann, [...]weiterlesen
Wissenswert im Verkehrsrecht Teil 2: Das Punktekonto in Flensburg – Punkte und ihre Haltbarkeit
Das „Punktekonto“ wird deutschen Verkehrszentralregister (VZR) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg geführt. Dort werden seit dem 02.01.1958 alle rechtskräftig festgestellten Verkehrsverstöße von Kraftfahrern mit deutscher Fahrerlaubnis gespeichert. Punkte werden gerne unterschätzt... Auch wenn auf den ersten Blick ein Bußgeld in Höhe von beispielsweise 90,- EUR als verschmerzbar erscheint; werden die damit verbundenen Punkte oft – [...]weiterlesen