In Teil 1 berichteten wir über mögliche Konsequenzen einer Straftat in Zusammenhang mit Alkohol im Verkehr , wie z.B. einer Trunkenheitsfahrt. Je nach Grad der Alkoholisierung kommen jedoch auch Verkehrsordnungswidrigkjeiten in Betracht. So drohen ab 0,5 ‰ oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,25 mg/l oder mehr Bußgelder von € 500,- bis € 1.500,- EUR und auch ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Der Nachweis: [...]weiterlesen
unbeliebte Karnevalsfolgen – Teil 1: Alkohol am Steuer als Straftat
Die Karnevalszeit ist zwar vorbei, wird aber für einige Verkehrsteilnehmer, welche sich alkoholisiert in den Straßenverkehr begeben haben, unangenehme "Nachwirkungen" haben. In Teil 1 behandeln wir die möglichen Konsequenzen einer alkoholisierten Teilnahme am Straßenverkehr als Straftat. Wenn Straftatbestände verwirklicht werden, , wie zum Beispiel eine Trunkenheitsfahrt oder Straßenverkehrsgefährdung; dann drohen Geldstrafen bishin zu einer Freiheitsstrafe [...]weiterlesen