Nach einem unverschuldetem Verkehrsunfall haben Geschädigte einen Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung oder aber auf einen Mietwagen. Zu Recht stellen sich Geschädigte die Frage, für welchen Zeitraum ein Mietwagen genutzt werden kann. Das Kammergericht stellt im Urteil vom 9. April 2010 (12 U 23/08 DAR 2010, 138) folgendes klar: Wer infolge eines Verkehrsunfalls auf sein Fahrzeug während [...]weiterlesen
AG Minden entscheidet für Schwacke-Liste 23.03.2010 – 19 C 127/09
Das Amtsgericht Minden hat durch Urteil vom 23.03.2010 – 19 C 127/09 – entschieden, dass die für die Anmietung eines Mietwagens erforderlichen Kosten auf Grundlage des Mittelwertes zu ermitteln sind, der sich aus dem sog. Mietpreisspiegel der Fa. Euratax-Schwacke ermitteln lässt. Allein maßgeblich ist die Eingruppierung des Fahrzeuges in die sog. Schwacke-Liste. Das Gericht erteilt [...]weiterlesen
AG Wiesbaden erneut für Schwacke-Liste Aktenzeichen: 91 C 4877/09 (11)
Das Amtsgericht Wiesbaden kommt in seinem Urteil vom 16.03.2010 – Aktenzeichen: 91 C 4877/09 (11) - zu dem Ergebnis, dass das Gericht im Rahmen von § 287 ZPO seiner Schätzung die sog. Schwacke-Liste Automietpreisspiegel zugrunde legen darf, denn diese stellt eine geeignete Schätzgrundlage dar. pro schwacke ag wiesbaden
LG Chemnitz: Wieder ein Urteil pro Schwacke
Das Urteil des AG Chemnitz vom 25.08.09 (Az.: 21 C 1330/09) wurde vom LG Chemnitz (18.02.10 - Az.: 6 S 358/09) teilweise abgeändert. Mietwagenkosten stehen dem Beklagten in Höhe von insgesamt 996,03 EUR zu, so das LG. Die Beklagte hatte bereits vorprozessual 476 EUR auf Basis der Fraunhofer Mietpreisliste reguliert. Das LG hat als Berechnungsgrundlage [...]weiterlesen
Amtsgericht Wiesbaden wieder pro Schwacke mit Urteil vom 20.01.10 / AZ:92 c 5920/09
Das Amtsgericht Wiesbaden kommt in seinem Urteil vom 20.01.2010 - Aktenzeichen: 92 C 5920/09 (41) zu dem Ergebnis, dass das Gericht im Rahmen von § 287 ZPO die Mietwagenkosten aufgrund des Schwacke-Mietpreisspiegels 2008 schätzen darf. In Anbetracht der geringen Differenz zwischen den tatsächlichen Mietwagenkosten und den fiktiven Kosten auf Basis des Schwacke-Mietpreisspiegels hat das Gericht [...]weiterlesen
AG Wiesbaden: Abrechnung nach Schwacke nicht unangemessen
Rechtsanwalt Schmenger (Mainz) meldet: Das Amtsgericht Wiesbaden (93 C 5016/09) hat entschieden, dass Aussagen zur allgemeinen Verwertbarkeit der Schwacke Mietpreistabelle die Anwendbarkeit derselben nicht ausschließen. Einwendungen gegen die Grundlagen der Schadensbemessung seien nur dann erheblich, wenn sie auf den konkreten Fall bezogen sind und sich die angeblich falsche Schätzgrundlage auf den zu entscheidenden Fall auswirkt. Die Darlegung [...]weiterlesen
Mittelwertbildung „adieu“ – Schwacke-Liste 2003 unter Berücksichtigung einer Preissteigerung
Auch das Landgericht Siegen hat sich mit dem Thema Schwacke vs. Fraunhofer-Institut in seinem Urteil vom 17.11.2009 - 1 S 49/09 auseinanderzusetzten. Das Amtsgericht Olpe, auf welches sich das Berufungsgericht bezieht, hatte bei seiner Entscheidung den Marktpreisspiegel des Fraunhofer-Instituts herangezogen. Das LG Siegen sah sich dadurch aber nicht in seinem eigenen Ermessensspielraum eingeschränkt. Das in [...]weiterlesen
Pro Schwacke: Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern 8 C 1623/07
Urteil des Amtsgerichts Kaiserslautern 8 C1623/07 sowie den daraufhin ergangenen Hinweisbeschluss. Das Landgericht (Berufungskammer) Kaiserslautern billigt die Abrechnung auf der Basis des Schwacke-Mietpreis-Spiegels zzgl. 20 % Aufschlag. Nach diesem Beschluss haben in einer von Vielzahl von anhängigen Prozessen die Versicherungen mittlerweile Zahlung geleistet und die Kosten übernommen. Hinweisbeschluss LG Kaiserslautern 3s 169/08 Urteil ag kaiserslautern 8 [...]weiterlesen
Anwendbarkeit der Schwacke-Liste AG Schweinfurt
Nach einem Urteil des Amtsgerichts Schweinfurt vom 17.11.2009 - Az: 3 C 1051/09 ist die Ermittlung der Mietwagenkosten auf Grundlage der Schwacke-Liste zu schätzen. Auf den ermittelten Normaltarif der Schwacke-Liste darf ein Aufschlag in Höhe von 20 % vorgenommen werden. Die Erhebung des Fraunhofer-Instituts sei nicht geeignet, Einwendungen gegen die Tarife der Schwacke-Liste zu begründen. [...]weiterlesen
Anwendbarkeit der Schwacke-Liste AG Bad Kissingen
Das Amtsgericht Bad Kissingen kommt in seinem Urteil vom 02.09.2009 - Az: 71 C 195/09 zu dem Ergebnis, dass das Gericht im Rahmen von § 287 ZPO die Mietwagenkosten anhand der Schwacke-Liste ermitteln darf. Auch ein 20 %-iger Aufschlag wegen unfallspezifischer Mehrleistungen wurde als zulässig angesehen. Nach Auffassung des AG Bad Kissingen sind die Kosten [...]weiterlesen