Pro Schwacke

Anwendbarkeit der Schwacke-Liste LG Bielefeld

Verfasser: am 3. Dezember 2009

Rechtsanwältin Bettina BachmannDas Landgericht Bielefeld hat in seinem Urteil vom 09.10.2009 - Az.: 21 S 27/09 - den als "Normaltarif" bezeichneten Mietpreis in Abweichung von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung auf der Grundlage des Mittelwertes zwischen dem Wert der Schwacke-Liste und dem Wert der Fraunhofer-Liste geschätzt. Dies ist nach Ansicht der 21. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld nach derzeitigem [...]weiterlesen