Ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen zeigte an einer Bundesstraße Tempo 80 an. Darunter war das Zusatzschild „Schneeflocke“: angebracht. Ein Autofahrer wurde dort geblitzt. Ihm wurden neben einem Bußgeld auch ein Fahrverbot aufgebrummt. Dagegen wehrte sich der Fahrer mit dem Hinweis, das angeordnete Tempolimit sei irreführend gewesen. Das Gericht in Hamm folgte dem nicht. Aber kann das richtig [...]weiterlesen