Wer ohne den Blinker zu setzen und unter Missachtung der doppelten Rückschaupflicht plötzlich links abbiegt und es deswegen zu einer Kollision mit dem zum Überholen ansetzenden „Hintermann“ kommt, haftet für den Unfall allein. Das hat das Amtsgericht Saarbrücken mit dem o.g. Urteil festgestellt. Damit wendet sich das Amtsgericht zu Recht gegen den immer wieder vorgebrachten [...]weiterlesen