Lichtzeichen

Haftung bei Verwechslung der Ampeln

Verfasser: am 6. Oktober 2010

Rechtsanwalt Florian SchmittAls grob fahrlässig hat das Amtsgericht Essen den Fahrer im folgenden Fall angesehen: Der Fahrer eines Autos hatte an einer Kreuzng auf dem rechten Geradeausstreifen angehalten. Daneben war eine seperate Rechtsabbiegerspur. Hierfür gab es auch ein seperates Lichtzeichen (grüner Pfeil). Als dieses seperate Lichtzeichen auf Grün sprang fuhr der genannte Autofahrer auch los. Er dachte [...]weiterlesen