Wird bei einem Verkehrsunfall ein gebrauchter Gegenstand beschädigt, und muss dieser ausgetauscht werden, so hat der Schädiger die Kosten für die Neuanschaffung zu übernehmen. Da aber der Geschädigte an dem Unfall grundsätzlich nicht verdienen darf, stellt sich die Frage, ob ein „Abzug Neu für Alt“ vorgenommen werden muss. Grundsätzlich ist ein solcher Abzug gerechtfertigt. Bei [...]weiterlesen