Dennoch sind auch hier einige Punkte sehr "nachhakenswert." In der Bauartzulassung ist beispielsweise beschrieben, dass die Verbindungskabel zwischen der Rechnereinheit und den einzelnen weiteren Komponenten bestimmte Längen nicht überschreiten dürfen. Diese sind wie folgt festgelegt: zur Messeinheit: 4 m zum Monitor: 2 m + 10 m Verlängerung oder mit Funkübertragung zur Bedieneinheit: 3 m zum [...]weiterlesen