inspektion

Böse Falle für Werkstätten — Achtung umfassende Hinweispflicht bei Service und Inspektion!!

Verfasser: am 15. Mai 2011

Rechtsanwalt Dipl. jur. Carsten SchulzeDas Schleswig Holsteinische OLG hat entschieden, dass eine Werkstatt bei Durchführung einer Inspektion auf demnächst anstehende Arbeiten, hier einen Zahnriemenwechsel, hinzuweisen hat. Im konkreten Fall sprach es dem Kunden einen Schadenserstzanspruch von knapp 5000 Euro nach einem Motorschaden zu, der durch den gerissenen Zahnriemen entstanden war. Es stellt nach Ansicht des OLG eine Verletzung der [...]weiterlesen