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Keine Änderung bei der gegenseitigen Anerkennung europäischer Führerscheine

Verfasser: am 6. Mai 2012

Gudrun StuthDer EuGH stellt am 26.04.2012 mit der Rechtssache C-419/10 (Hofmann) erneut klar, dass Führerscheine der Mitgliedsstaaten gegenseitig anzuerkennen sind ( wenn die Sperrfrist abgelaufen war und das Wohnsitzprinzip eingehalten wurde). Hat ein EU-Mitgliedstaats einen Führerschein ausgestellt, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, das nachzuprüfen. Die Prüfung der Ausstellungsvoraussetzungen obliegt dem Ausstellerstaat. Der Besitz eines von [...]weiterlesen