Der EuGH stellt am 26.04.2012 mit der Rechtssache C-419/10 (Hofmann) erneut klar, dass Führerscheine der Mitgliedsstaaten gegenseitig anzuerkennen sind ( wenn die Sperrfrist abgelaufen war und das Wohnsitzprinzip eingehalten wurde). Hat ein EU-Mitgliedstaats einen Führerschein ausgestellt, sind die anderen Mitgliedstaaten nicht befugt, das nachzuprüfen. Die Prüfung der Ausstellungsvoraussetzungen obliegt dem Ausstellerstaat. Der Besitz eines von [...]weiterlesen