Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage für den gesamten Fahrzeugpark des Fahrzeughalters, weil mit einem seiner Fahrzeuge ein unaufgeklärter, nicht unwesentlicher Verkehrsverstoß begangen wurde ist ermessensfehlerhaft, wenn sie für die Dauer von 30 Monaten erfolgt. In diesem Fall ist zuvor eine Prognose darüber anzustellen, ob über das Fahrzeug, mit dem die zugrundeliegende Verkehrsordnungswidrigkeit begangen wurde, hinaus Verkehrsverstöße [...]weiterlesen
Chef muss aufklären – Fahrtenbuch droht
Der Geschäftsführer einer Firma kann sich nicht nur darauf berufen, der Fahrer eines Firmenwagens sei auf einem „Blitz“-Foto unkenntlich, um einer Fahrtenbuchauflage zu entgehen. Das Verwaltungsgericht Leipzig hat darauf hingewiesen, dass unterstellt werden könne, dass ein Wirtschaftsbetrieb grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Erinnerung einzelner Personen in der Lage ist, Geschäftsfahrten usw. nach seinen Kontenbüchern, in [...]weiterlesen