Der Fall: Nach einem Spurwechsel unserer Mandantschaft auf einer Autobahn fuhr ein Unfallgegner auf, der bei einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 km/h eine Annäherungsgeschwindigkeit von ca. 230 - 250 km/h (!) aufwies. Das Problem: Der Gutachter hatte dargelegt, dass unsere Mandantschaft den nahenden Unfallgegner auf der Überholspur prinzipiell hätte wahrnehmen und durch ein Zurückstellen oder Abbruch [...]weiterlesen
Reißverschlussverfahren: Sorgfaltspflichten und Haftung
Die Vorteile des Reißverschlussverfahrens liegen auf der Hand. Der Verkehrsfluss wird gefördert, die Plage Stau soll entzerrt werden. So zumindest in der Theorie. Es funktionert nur, wenn es richtig angewendet wird. Wie das zu erfolgen hat, hat bereits die Kollegin Loren Grunert in Ihrem Eintrag vom 6.10.2010 zutreffend geschildert. Es gibt aber immer wieder Probleme [...]weiterlesen