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Verschuldensunabhängige Haftung des Vorausfahrenden gegenüber Insassen des Auffahrenden

Verfasser: am 5. Juni 2012

Bei Verkehrsunfällen zwischen Kraftfahrzeugen haben die jeweiligen Insassen/Mitfahrer nicht nur Ansprüche gegen den "eigenen Halter" sondern auch gegen den Haltern der weiter beteiligten Kfz. Diese haften den verletzten Insassen grundsätzlich aus Gefährdungshaftung gesamtschuldnerisch in vollem Umfang. Die jeweiligen Halter können sich gegenüber den Verletzten Insassen nicht darauf berufen, der Unfall sei für sie unabwendbar gewesen. Gegenüber [...]weiterlesen