Fachanwalt Verkehrsrecht Augsburg: Grundsätzlich muss nach unserem Rechtssystem niemand an seiner strafrechtlichen Überführung mitwirken – zumindest nicht aktiv. Aus diesem Grunde sollte auch tunlichst nicht geholfen werden, belastendes Material zu sammeln, wenn das rechtlich zulässig vermeidbar ist. Tipp: Nutzen Sie deshalb alle Rechte, die Ihnen helfen, böse Folgen eventuell zu mildern. Wie man sich richtig [...]weiterlesen
Verurteilung nur bei ausreichende Beschreibung der Tat in der Anklageschrift (BGH-Urteil vom 30.03.2011 – AZ: 4 StR 42/11)
Die Anklage der Staatsanwaltschaft lautete auf den Vorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 25 Fällen mit einem BMW. Im Urteil sprach das Gericht den Angeklagten zwar wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in 25 Fällen schuldig, hierbei verurteilte es jedoch (nur) 6 Fahrten mit einem BMW und 19 Fahrten mit einem Mercedes. Hiergegen erhob der Angeklagte mit [...]weiterlesen
Berlin, Berlin, Führerscheintourismus Teil I
Weil mir immer wieder Mandanten mit der Frage, ob sie den Führerschein nicht in Tschechien, Polen oder weiß der Teufel wo machen könnten, unterkommen, vor allem aber, weil es wohl kein anderes Thema gibt, zu dem derart viele Irrtümer und Falschinformationen im Internet kursieren, habe ich mich entschlossen, heute mal ein paar Zeilen zum Thema [...]weiterlesen