Das Landgericht Saarbrücken hat in mehreren Entscheidungen des Jahres 2013 seine Rechtsprechung - vorbehaltlich einer etwaigen BGH-Entscheidung - für das Saarland dergestalt „festgezurrt“, dass ein Sachverständiger Nebenkosten von bis zu 100,00 € netto verlangen darf und ein Gericht diese Nebenkosten bis zu diesem Betrag nicht mehr überprüfen darf, gleichgültig, ob die Nebenkosten pauschal oder aufgeschlüsselt [...]weiterlesen
Nochmals: Sachverständigenkosten in voller Höhe zu erstatten
Das Amtsgericht Berlin-Mitte kommt in seinem Urteil vom 11.04.2013 – Geschäftsnummer: 4 C 126/12 zu dem Ergebnis, dass auch die Sachverständigenkosten, die für die Fertigung eines Nachgutachtens und eine zweite Besichtigung anfallen, in voller Höhe zu ersetzen sind. Einer nochmaligen Beauftragung des Sachverständigen durch den Geschädigten bedurfte es nicht, da der Ursprungsauftrag, bedingt durch das [...]weiterlesen
Sachverständigenkosten in voller Höhe zu erstatten
Das Amtsgericht Rosenheim stellt in seinem Urteil vom 19.03.2013 – Aktenzeichen 15 C 614/12 – fest, dass weder das Gericht noch der Schädiger im Schadensersatzprozess berechtigt sind, eine Preiskontrolle durchzuführen, wenn der Geschädigte den Rahmen des zur Wiederherstellung Erforderlichen wahrt. Soweit das Gericht im Rahmen des § 632 Abs. 2 BGB eine Überprüfung der Sachverständigenkosten [...]weiterlesen