Das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 03.07.2020 – siehe https://schadenfixblog.de/2020/08/13/verkehrsrecht-saarland-erstattung-der-mehrwertsteuer-bei-einer-ersatzbeschaffung-im-reparaturfall-urteil-der-berufungskammer-des-landgerichts-saarbruecken-vom-03-07-2020/ ist rechtskräftig. Die Urteilsgründe finden Sie hier: Urteil LG SB (13 S 4520) v. 03.07.20 Über den Autor: Rechtsanwalt Klaus Spiegelhalter ist Fachanwalt für Verkehrsrecht in Saarlouis. Rechtsanwalt Spiegelhalter hilft in allen Fragen des Verkehrsrechts insbesondere bei der unbürokratischen Unfallabwicklung (auch per Web-Akte), Bußgeld, Führerscheinproblemen, [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarland: Erstattung der Mehrwertsteuer bei einer Ersatzbeschaffung im Reparaturfall – Urteil der Berufungskammer des Landgerichts Saarbrücken vom 03.07.2020.
Der Fall: Unser Mandant wählte nach einem Verkehrsunfall in einem Reparaturfall statt der Reparaturdurchführung die Ersatzbeschaffung, indem er einen Leasingvertrag abschloss. Das Problem: Nachdem die Versicherung zunächst die Mehrwertsteuer auf Grundlage der von ihr anerkannten Reparaturkosten gezahlt hatte, hat sie diese Tilgungsbestimmung im Laufe des - wegen der Kürzung der Nettoreparaturkosten angestrengten - Prozesses widerrufen [...]weiterlesen