Fachanwalt Verkehrsrecht Augsburg: Grundsätzlich muss nach unserem Rechtssystem niemand an seiner strafrechtlichen Überführung mitwirken – zumindest nicht aktiv. Aus diesem Grunde sollte auch tunlichst nicht geholfen werden, belastendes Material zu sammeln, wenn das rechtlich zulässig vermeidbar ist. Tipp: Nutzen Sie deshalb alle Rechte, die Ihnen helfen, böse Folgen eventuell zu mildern. Wie man sich richtig [...]weiterlesen
Nachweis des subjektiven Tatbestandes einer Drogenfahrt
Obwohl der objektive Tatbestand durch das Führen eines Fahrzeugs unter der Wirkung einer der in der Anlage zu § 24a Abs. 2 StVG aufgeführten Substanzen erfüllt ist und das Merkmal „unter der Wirkung“ schon dann festgestellt ist, wenn die Substanz mit der von der Grenzwertkommission geforderten Menge im Blut nachgewiesen ist, so führt dies nicht [...]weiterlesen