Der Fall: Unser vorsteuerabzugsberechtigter Mandant erlitt aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls einen Totalschaden an seinem Kfz. Dieses rund 11 Jahre alte Kfz wurde von dem Gutachter als differenzbesteuert beurteilt, so dass wir bei der Bemessung des Schadens den Wiederbeschaffungswert lediglich um 2,5 % Differenzsteuer kürzten. Das Problem: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners war trotz unserer Hinweise auf [...]weiterlesen