Der Fall: Unsere Mandantin erlitt bei einem Verkehrsunfall einen Totalschaden an ihrem KFZ. Der Wiederbeschaffungswert des rund 11 Jahre alten KFZ betrug 11.800,00 € brutto. Wir machten daher den Wiederbeschaffungsaufwand ausgehend von einem Nettobetrag in Höhe von 11.587,28 € geltend, da vergleichbare KFZ im Handel nur differenzbesteuert angeboten werden. Das Problem: Die Versicherung zog beim [...]weiterlesen
Verkehrsrecht Saarlouis: im Totalschadenfall betreffend den Wiederbeschaffungswert auch bei vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten kein Abzug von 19% bei älteren KFZ (Urteil des Amtsgerichts Saarlouis vom 01.03.2024)
Der Fall: Unser vorsteuerabzugsberechtigter Mandant erlitt aufgrund eines unverschuldeten Verkehrsunfalls einen Totalschaden an seinem Kfz. Dieses rund 11 Jahre alte Kfz wurde von dem Gutachter als differenzbesteuert beurteilt, so dass wir bei der Bemessung des Schadens den Wiederbeschaffungswert lediglich um 2,5 % Differenzsteuer kürzten. Das Problem: Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners war trotz unserer Hinweise auf [...]weiterlesen