Das Urteil fällt pünktlich zum Winterwetter: Für können Hauseigentümer in die Mithaftung genommen werden. Sie müssen beispielsweise Parkplätze zwar nicht sperren, aber zumindest mit Warnhinweisen versehen. Das befand das Landgericht Detmold in einer am Montag veröffentlichten Entscheidung (Az.: 10 S 121/10, 10 S 135/10). Im Februar 2010 war eine Masse aus Schnee und Eis auf [...]weiterlesen