www.carright.de Das Parkplatzschwein ist keine neue Tierart und der Ausdruck “Parkplatzschwein” ist keine Beleidigung gegenüber einem anderen Verkehrsteilnehmer, wenn dieser sein Fahrzeug verbotswidrig auf einem Behindertenparkplatz abgestellt hat. So sieht es zumindest das AG Rostock, denn in den durchaus lesenswerten Urteilsgründen im Urteil v. 11.07.2012 – 46 C 186/12 heißt es: “Bereits aus dem Wort [...]weiterlesen