Fachanwalt Verkehrsrecht Augsburg: Grundsätzlich muss nach unserem Rechtssystem niemand an seiner strafrechtlichen Überführung mitwirken – zumindest nicht aktiv. Aus diesem Grunde sollte auch tunlichst nicht geholfen werden, belastendes Material zu sammeln, wenn das rechtlich zulässig vermeidbar ist. Tipp: Nutzen Sie deshalb alle Rechte, die Ihnen helfen, böse Folgen eventuell zu mildern. Wie man sich richtig [...]weiterlesen
Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen – jetzt bald Vergangenheit?
Der Richtervorbehalt bei Blutentnahmen war in der letzten Zeit oft in der Diskussion. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 11. Juni 2010, AZ 2 BvR 1046/08) den Richtervorbehalt bei der Entnahme von Blutproben bei Trunkenheitsfahrten noch gestärkt. In seiner letzten Sitzung am 05.11.2010 hat nun der Bundesrat auf den Gesetzesantrag des Landes Niedersachsen [...]weiterlesen
OLG Zweibrücken zum Richtervorbehalt bei der Entnahme einer Blutprobe
So, das OLG Zweibrücken hatte jetzt endlich auch mal die Gelegenheit sich zum Beweisverwertungsverbot bei der Entnahme einer Blutprobe durch Polizeibeamte ohne vorherige Anrufung des zuständigen Amtsgerichts zu äußern (OLG Zweibrücken Beschluss v. 16.08.2010 1 SsBs 2/10). Die Entscheidung erging im Rechtsbeschwerdeverfahren, also in einer Bußgeldsache. Der Betroffene war um 14:55 Uhr erwischt worden, um [...]weiterlesen