Vielleicht erinnern Sie sich noch: Am 17. April 2008 hat der EuGH (C-404/06) entschieden, dass eine Verbraucherin für einen defekten Herd einer von ihr gekauften Küche für den Austausch gegen einen neuen Herd für die Dauer der Benutzung des alten Herdes keine Nutzungsentschädigung zu zahlen hat. Dieses Urteil, welches ausschließlich den Verbraucherschutz im Auge hat, [...]weiterlesen