Das OLG Celle hat entschieden, dass der Beifahrer eine Kürzung seiner Ansprüche um 40 Prozent hinnehmen muss, wenn er zu einem erkennbar angetrunkenen Fahrer ins Auto steigt. Die Beweislast für die Erkennbarkeit der Alkoholisierung liegt beim Schädiger; zu dessen Gunsten kann jedoch ein Anscheinsbeweis in Betracht kommen. Wer sich zu einem erkennbar alkoholisierten Fahrer ins [...]weiterlesen
LG Berlin zu Schaden in Waschanlage
(Kiel) Ein Autofahrer, der einen Schaden an seinem Fahrzeug nach Benutzung einer Autowaschstraße mit Schlepptrossenbetrieb gegen den Betreiber der Anlage geltend machen will, muss in vollem Umfang beweisen, dass der Schaden allein aus dem Verantwortungsbereich des Betreibers herrührt. Besondere Beweiserleichterungen kommen ihm deshalb nicht zu Gute, weil Schäden auch durch den Fahrer verursacht sein könnten, [...]weiterlesen
Muss der Arbeitgeber für durch Arbeinehmer verursachte Blechschäden blechen?
Eine Haftung des Arbeitgebers (AG) für nicht von ihm, aber von seinem Arbeitnehmer (AN) verschuldete Verkehrsunfälle stützt das Bundesarbeitsgericht (BAG) auf § 670 BGB. Entgegen der üblichen Formel "Aufwendungen werden gemacht, Schäden werden erlitten" gewährt das BAG grundsätzlich einen Aufwendungsersatzanspruch, da sich der AN nur deswegen freiwillig in eine Gefahrenlage begibt, um eine Arbeitsleistung für [...]weiterlesen
Sachverständigengutachten ist ein ausreichender Beweis
Privatgutachten des vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen ist grundsätzlich ein ausreichender Beweis für die Unfallbedingtheit der eingetretenen Schäden sowie deren Höhe. Regelmäßig wird von den Versicherern der Schädiger außergerichtlich oder vor Gericht pauschal bestritten, dass die geltend gemachten Schäden beim Unfall eingetreten seien, obwohl ein vorgerichtlich eingeholtes Sachverständigengutachten zur Schadensermittlung die eingetretenen Schäden dokumentiert. Mit einem [...]weiterlesen