Der Fall: Unser Mandant erlitt aufgrund eines Verkehrsunfalls laut außergerichtlich eingeholtem Gutachten einen Sachschaden an seinem PKW in Höhe von 836,53 € netto. Das Problem: Die Haftpflichtversicherung lehnte u.a. die Erstattung der Gutachterkosten mit folgender Begründung ab: „Bei Bagatellschäden bis 1.000,00 € ist die Einholung eines Gutachtens zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wieder zweckmäßig noch erforderlich…“ [...]weiterlesen
Sachverständigenkosten und Bagatellschadensgrenze
Sind die Kosten eines Kfz-Sachverständigen bei unverschuldeten Verkehrsunfall stets von der Haftpflichtversicherung des Schädigers zu erstatten? Einigkeit besteht dahingehend, dass dies bei einem Bagatellschaden nicht der Fall ist. Die Einigkeit endet jedoch bei der Bestimmung dieser Bagatellschadensgrenze. Im Ausgangspunkt sind die Kosten für ein Sachverständigengutachten grundsätzlich dem Geschädigten durch den Schädiger zu ersetzen. Eine Ausnahme gilt nur für Bagatellschäden. [...]weiterlesen
Kostenvoranschlag oder Sachverständigengutachten?
Die Amtsgerichte (AG) Böblingen und Memmingen haben sich mit dem Nachweis unfallbedingter Fahrzeugschäden und dem Ersatz der damit verbundenen Kosten beschäftigt: Das AG Böblingen tritt zunächst der immer wieder vorgebrachten Argu-mentation der Versicherer entgegen, der Geschädigte verstoße bei Bagatellschäden mit der Beauftragung eines Sachverständigen gegen die Schadensminderungspflicht. Holt der Geschädigte bei einem Haftpflichtschaden in Höhe [...]weiterlesen
Restwertangebote oder Was ist der Rest wert?
Geiz ist geil! Immer noch? Schon wieder? Im Bereich der Schadensregulierung ist dieses betagte Motto immer noch Programm. Es werden gerade auch Abzüge im untersten Bereich mit Hinweis auf schräge Rechtspositionen vorgenommen. Dies wohl in der nicht ganz unberechtigten Erwartung, dass die Geschädigten die Abzüge schon hinnehmen werden. So hatte das Amtsgericht Weißenburg über die Frage [...]weiterlesen
Bagatellgrenze für die Einholung eines Gutachtens – Urteil des AG Saarbrücken vom 29.06.2012 – AZ: 42 C 81/12 (10)
Das Amtsgericht Saarbrücken hat in dem genannten Urteil mit Bezug auf die BGH-Rechtsprechung entschieden, dass der Haftpflichtversicherer die Kosten für ein Gutachten übernehmen muss, auch wenn der von dem Versicherer anerkannte und regulierte Schaden bei lediglich rund 600,00 € gelegen hatte. Zum einen läge der von dem Sachverständigen kalkulierte Schaden in Höhe von 952,73 € [...]weiterlesen
Kostenersatz für Sachverständigengutachten / Bagatellschadensgrenze / AG Ansbach
Für einen geringfügigen Fahrzeugschaden besteht regelmäßig kein Anspruch auf Ersatz der Kosten eines Sachverständigengutachtens. Diese Bagatellschadensgrenze wird in der Rechtsprechung uneinheitlich gehandhabt. Das Amtsgericht Ansbach hat nunmehr Sachverständigenkosten in Höhe von circa 280 € brutto bei voraussichtlichen Reparaturkosten von circa 810 € brutto zugebilligt. Für die Frage der Erforderlichkeit und Zweckmäßigkeit der Begutachtung ist auf [...]weiterlesen