Der Fall: Die Fahrerin des Fahrzeuges unserer Mandantschaft befuhr eine Vorfahrtsstraße, auf die sie wenige Augenblicke zuvor eingefahren war, als der hinter ihr fahrende Rettungswagen (RTW) das Blaulicht und Martinshorn einschaltete. Hierauf fuhr die Fahrerin unter Verlangsamung ihrer Geschwindigkeit zum rechten Fahrbahnrand, um dem RTW das Überholen zu ermöglichen, wobei dieses jedoch auffuhr. Das Problem: [...]weiterlesen
Bei Alkoholkontrollen und Drogenkontrollen haben Sie mehr Rechte, als Sie denken!
Fachanwalt Verkehrsrecht Augsburg: Grundsätzlich muss nach unserem Rechtssystem niemand an seiner strafrechtlichen Überführung mitwirken – zumindest nicht aktiv. Aus diesem Grunde sollte auch tunlichst nicht geholfen werden, belastendes Material zu sammeln, wenn das rechtlich zulässig vermeidbar ist. Tipp: Nutzen Sie deshalb alle Rechte, die Ihnen helfen, böse Folgen eventuell zu mildern. Wie man sich richtig [...]weiterlesen
400 Euro Schmerzensgeld für Migräneanfall nach Auffahrunfall – Rechtsanwalt Michael Schmidl www.anwaltschmidl.de
Das Amtsgericht Kitzingen hat der anlässlich eines Auffahrunfalles Geschädigten ein Schmerzensgeld i.H.v. 400 Euro wegen eines unfallbedingten Migräneanfalls zugesprochen. Besonders berücksichtigt wurde, dass die Geschädigte durch den unfallgegnerischen Kraftfahrthaftpflichtversicherer quasi als Simulantin hingestellt wurde, AG Kitzingen, Urteil vom 16. Mai 2014, Az. 2 C 470/12. Der Sachverhalt: Bei unstreitiger Haftung der Beklagten stritten die Parteien [...]weiterlesen
Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall?
Zu dem Standardwissen vieler verkehrsrechtlich Interessierter gehört es, dass der Auffah-rende bei einem Unfall grundsätzlich alleine schuld sei. Dies stellt jedoch einen recht weit verbreiteten Irrtum dar. Auch hier gilt nämlich wie so oft bei den lieben Juristen: Es kommt darauf an. Immer dann, wenn bei einem Auffahrunfall mehrere Möglichkeiten des Hergangs offen bleiben, streitet [...]weiterlesen
Wer auffährt haftet?
„Wer wegen zu schnellen Fahrens auf der linken Fahrspur auf der Autobahn mit seinem Pkw auf einen ihm vorausfahrenden Pkw auffährt, haftet für den daraus entstehenden Schaden!“, das hatte sich ein Daimler-Benz Fahrer gedacht, nachdem ihm am 25. Mai 2007 ein Porschefahrer mit angeblicher hoher Ausgangsgeschwindigkeit auf seinen Benz aufgefahren war. Seine Einschätzung sollte sich als falsch [...]weiterlesen
Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall und seine Ausnahmen – Teil 2
Für Konstellationen, in denen der Anscheinsbeweis erschüttert werden kann, gibt es verschiedene typische Beispiele. Zu beachten ist, dass die Erschütterung des Anscheinsbeweises nicht gleichbedeutend damit ist, dass der andere Unfallbeteiligte nun vollumfänglich haften muss. Vielmehr hängt die konkrete Haftungsverteilung bzw. Mithaftung von weiteren Umständen wie der Geschwindigkeit des Auffahrenden ab. [...]weiterlesen
Der Anscheinsbeweis beim Auffahrunfall – Teil 1
Der Auffahrunfall gehört in Deutschland zu den häufigsten Unfallkonstellationen. Die Gerichte haben für Auffahrunfälle in jahrzehntelanger Rechtsprechung einen Erfahrungssatz gebildet, der einen Hinweis darauf geben soll, wer in solchen Fällen haften muss- der sogenannte Anscheinsbeweis. Der Anscheinsbeweis wird generell im Zivilrecht als Beweisansatz herangezogen und spielt im Verkehrsrecht eine große Rolle. [...]weiterlesen
Wer auffährt, hat nicht immer die alleinige Schuld am Unfall (Haftungsquote bei Auffahrunfall)
In einem Rechtsstreit haben wir einen Mandanten vertreten, dessen KFZ auf einen haltenden PKW aufgefahren war. Grund für den Auffahrunfall war der Umstand, dass der Vorausfahrende den PKW zu Beginn eines Beschleunigungsstreifens unerwartet und grundlos abgebremst hatte. In dem Urteil des erkennenden Amtsgerichts Grünstadt vom 18.02.2011 hat dieses entschieden, dass eine hälftige Schadensteilung zu erfolgen habe. [...]weiterlesen
Rechtsirrtümer im Unfallrecht: „Wenn`s hinten kracht, gibt´s vorne Geld“
"Wer auffährt hat immer Schuld"- Von diesem Grundsatz gehen die meisten Verkehrsteilnehmer, aber auch Polizeibeamte und Gerichte aus. Natürlich gibt es eine Vielzahl von Unfallen, bei denen eine alleinige Haftung des Auffahrenden besteht. Keineswegs ist dies jedoch zwingend. Vielmehr bedarf es einer gründlichen Sachverhaltsaufklärung im Einzelfall um die Haftung abschließend beurteilen zu können. Nach § [...]weiterlesen