Zum 1. Mai 2014 werden die bereits in Flensburg eingetragenen Punkte in das neue Fahreignungsregister überführt. So wird z.B. aus ein bis drei alten Punkten ein neuer Punkt. Im Zuge dieser Überführung kann es zu Vor – bzw. Nachteilen für die Betroffenen kommen. Derzeit kann noch steuernd eingegriffen werden. Jeder Punkt, der vermieden werden kann, [...]weiterlesen
Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 2 – Aufbauseminar und verkehrspsychologische Beratung
Aufbauseminare werden in vielen Fahrschulen angeboten. Im Rahmen des Aufbauseminars werden die Auffälligkeiten der Teilnehmer besprochen und Wege zur zukünftigen Vermeidung dieser Auffälligkeiten gesucht. Eine verkehrspsychologische Beratung wird bei entsprechend qualifizierten Psychologen durchgeführt. Sie soll dem Kraftfahrer helfen, die eigenen Probleme im Straßenverkehr zu erkennen und Wege zur Lösung dieser Probleme zu finden. Wichtig ist [...]weiterlesen
Bußgeldbescheid und Punkte in Flensburg – Teil 1 – von Karin Langer Fachanwältin für Verkehrsrecht Heidelberg
Einen Bußgeldbescheid erlässt die zuständige Verwaltungsbehörde in Ordnungswidrigkeiten unter anderem bei Rotlichtfahrten, bei erheblichen Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen oder bei gravierenden Fahrzeugmängeln. Ärgerlich für den Betroffenen ist neben der Geldbuße und einem Fahrverbot auch der Eintrag von Punkten in das Verkehrszentralregister in Flensburg. Zum Beispiel werden bei Missachtung des Rotlichtes und einer Rotphase länger als einer [...]weiterlesen
Mehr als 18 Punkte in Flensburg durch Bagatellverstöße.
Geht nicht! Doch! Der Rekordhalter unter unseren Mandanten hatte durch Parkverstöße 28 Punkte gesammelt. In § 4 StVG ist das Punktsystem geregelt. Dort sind folgende Maßnahmen zum Schutz vor Gefahren, die von wiederholt gegen Verkehrsvorschriften verstoßenden Fahrzeugführern und -haltern ausgehen, vorgesehen: - Ergeben sich 8, aber nicht mehr als 13 Punkte, so hat die Fahrerlaubnisbehörde den [...]weiterlesen